Das Phänomen Gröning
Auf den Spuren eines "Wunderheilers" (Teil 4)
- Der Prozess und seine Hintergründe -
Berlin (jb). Warum müssen bestimmte Dinge geschehen? Welchen
Sinn haben sie gehabt? Der Prozess gegen Bruno Gröning ist voll solcher
oder ähnlicher Fragen. Er ist ein Kristallisationspunkt immer
wiederkehrender Zweifel an etwas, was doch eine der zentralen Säulen
einer funktionierenden Gesellschaft sein sollte: das Rechtssystem!
Unabhängig will, ja muss es sein. Alle Menschen sollen gleich sein vor
dem Gesetz. Allein dem soll Recht gesprochen werden, der es auch hat. So
weit, so gut.
Der Rechtsstaat - alles nur Theorie?
Der Dokumentarfilm "Das Phänomen Gröning" stellt dar, was
damals wirklich geschah. Thomas Busse (37), Drehbuchautor und Regisseur:
"Für mich als Dokumentarfilmer zählen allein die Fakten. Wir haben
an den Originalstätten gedreht, so z. B. im Justizpalast des
Schöffengerichts München-Land, wo die Prozesse gegen Bruno Gröning
stattfanden. In den Archiven gibt es eine Vielzahl von Dokumenten und
Ordnern über den Prozessverlauf. Daraus wird ersichtlich: Die Tatsachen
schreien zum Himmel. Gegen Bruno Gröning wurde eine regelrechte Hetzjagd
veranstaltet."
Der Kampf um die Zulassung
Es stellt sich die Frage: Was wollte Gröning? Naiv war er nicht. Dachte
er wirklich, dass man ihm eine Heilgenehmigung erteilen würde? Zumindest
strebte er diesen Rechtsstatus an, um Zugang zu den Heilungssuchenden zu
erhalten. Bereits am 9. September 1949 hatte sein Anwalt Dr. Roedel einen
offiziellen Antrag bei der Behörde gestellt zwecks Erlaubnis seines
Wirkens nach der Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 1 des
Heilpraktikergesetzes (HPG) "für besondere ursprüngliche
Heilbegabung". Doch Mitte 1950 lag die Genehmigung immer noch nicht
vor. Seine Gegner, Ärzteschaft und Kirche, wollten ihn im Dickicht des
Bestimmungswirrwarrs von Vorschriften, die den Sinn und Zweck seines
Wirkens ohnehin niemals hätten erfassen können, straucheln lassen.
Busse: "Bruno Gröning wollte Heilpraktiker werden. Man hat dies aus
fadenscheinigen Gründen nicht zugelassen. Es hätte sein Tun und Wirken
legitimiert. Da war eine enorme Lobby am Werk, ihn zu vernichten, dies
zeigen die Fakten. Ich bringe das im Film ganz klar zu Tage."
Sie lassen nicht locker
Bruno Gröning ist im Jahr 1950 auf dem Höhepunkt seines öffentlichen
Wirkens. Doch seitdem er bekannt wurde, drängen zweifelhafte Gestalten an
seine Seite, bieten ihre Hilfe an. Es sind Geschäftemacher, die ihre
Chance sehen, mit dem Phänomen Gröning Geld zu verdienen, viel Geld.
Gröning duldet diese Männer eine Zeit lang um sich und liefert sich
ihnen förmlich aus. Seine treu ergebenen Mitarbeiter verstehen das nicht.
"Warum erkennt Gröning, ein Mann, dem zahlreiche Zeitzeugen
hellseherische Fähigkeiten bestätigen, nicht, was diese Leute
vorhaben?", so fragen sie sich.
"Es geht um mehr, als Sie sich heute vorstellen können."
Doch Bruno Gröning geht es um mehr, und das ahnen seine Gegner. So jagen
sie ihn. Stationen:
· Das Heilverbot von Herford Mai/Juni 1949.
· Die unhaltbaren Zustände am Ende der Traberhofzeit September/ Oktober
1949.
· Der 1. Prozess 1951/ 52, der mit einem Freispruch für Gröning endet.
Doch mit der damit verbundenen Aufforderung, sich künftig jeglicher
Heiltätigkeit zu enthalten, werden Bruno Gröning die Hände gebunden,
wird sein weiteres Wirken erschwert. Bruno Gröning sagte voraus:
"Wenn man mir das Wirken verbieten wird, verbrenne ich
innerlich." Die Aussage, die mit dem Verstand nicht zu erklären ist,
wird später von Dr. med. Bellanger nach der Operation Grönings in Paris
bestätigt: "Es ist eine innere totale Verbrennung."
Mit dem Verstand nicht zu erfassen
Weitere Stationen: Das jahrelange Ringen um die Heilgenehmigung und ein erneuter Antrag auf
Zulassung als Heilpraktiker 1953, der aber bereits im Vorfeld der
Antragstellung abgelehnt wird.
Die Ärzteschaft hatte das Heidelberger Gutachten verweigert und bezieht
nun gegen Gröning Position, da dieser aus seinem Wirken keine Geschäfte
machen will (siehe Teil 2 der Serie in der Ausgabe Herbst 2000).
Die Presse - anfangs für Gröning - schreibt fast nur noch gegen ihn.
Geschäftemacher, wie Graf Michael Soltikow oder ehemalige Mitarbeiter,
wie Otto Meckelburg, Eugen Enderlin, Dr. Kurt Trampler und Egon Arthur
Schmidt, von denen sich Gröning getrennt und deren Machenschaften er
entlarvt hatte, rächen sich an ihm, indem sie Lügen über ihn verbreiten
oder private Klagen gegen ihn führen.
Im Jahre 1955 beginnt ein neuer Prozess gegen Gröning, der sich bis zu
seinem Tode hinziehen sollte.
Der Grosse Prozess
Busse setzt bei der Darstellung der Prozessproblematik u. a. auf eine
Schauspielszene, die
eindrucksvoll die Anhörung Bruno Grönings vor dem
Schöffengericht München-Land wiedergibt. Dazu Dr. jur. Rolf Reinhard
(42), Darsteller des Vorsitzenden Richters und elber Jurist: "Der
Fall Gröning ist eine juristische Tragödie und hat meine Aufmerksamkeit
besonders erregt. Gerne war ich daher bereit, in diesem Dokumentarfilm
mitzuwirken. Bruno Gröning schien nicht eben den besten Verteidiger zu
haben. Gerade in einem Strafverfahren ist ein guter und engagierter Anwalt
aber unerlässlich, zumal wenn - wie hier - eine unbekannte Materie
(Heilungen auf geistigem Weg durch die Kraft des Wortes) zur Beurteilung
anstand."
Keine gerechte Chance
Busse bringt das Prozessgeschehen auf den Punkt: "Der Richter war gar
nicht daran interessiert, ob Gröning unschuldig war. Es ging ihm nicht um
Schuld oder Unschuld, es ging letzten Endes darum: Wie können wir ihn
verurteilen? Das ist mein Eindruck, den ich nach intensiven Recherchen
gewonnen habe. Das war keine sachliche Auseinandersetzung mit einem Thema,
da
haben ganz andere 'Kräfte' im Hintergrund gewirkt. Er sollte
verschwinden und hatte keine gerechte Chance, seine Unschuld zu
beweisen."
Wie kommt eine Heilung zustande?
Bruno Gröning sagte einmal auf das Prozessgeschehen bezogen: "Keiner
im ganzen Prozess hat sich interessiert, wie eine Heilung zustande kommt,
weder der Richter noch meine beiden Rechtsanwälte. Hätte einer davon
danach gefragt und sich interessiert, so hät- ten sie die Wahrheit
gewusst: Dass ich in beiden Anklagepunkten unschuldig bin." Busse
kann das bestätigen: "Alles was man Heilpraktikern an Tätigkeiten
unterstellt, hat Gröning nie getan, wie z. B. Untersuchungen
durchzuführen, Diagnosen zu stellen, Spritzen zu setzen oder Medikamente
zu verordnen. Dr. Beyer hat dazu Gutachten abgegeben und dies bestätigt.
Es ist ja geradezu absurd, da wäre ja jeder Pfarrer nach dem
Heilpraktikergesetz zu belangen, wenn es einem Zuhörer nach der Predigt
besser ginge."
Entlastungszeugen werden abgelehnt
Doch im Verlauf des Prozesses werden solche Entlastungszeugen gar nicht
erst zugelassen, ihre schriftlichen Stellungnahmen werden nicht einmal zu
den Akten genommen. Die erste Verhandlung fand vom 30. Juli bis zum 1.
August 1957 statt. Gröning wird zwar vom Vorwurf der fahrlässigen
Tötung (Anklagepunkt Ruth Kuhfuss) freigesprochen, wegen Verstoss gegen
das Heilpraktikergesetz jedoch verurteilt. Dr. Reinhard: "Der
Verteidigung Grönings ist es nicht gelungen, dem Gericht die wahre
Bedeutung seines Wirkens glaubhaft darzulegen. Zudem hätte der Anwalt
Grönings nach der erstinstanzlichen Verurteilung Berufung einlegen
müssen. Dann wäre der Sachverhalt, der zur Verurteilung geführt hat, in
der zweiten Instanz noch einmal vollständig darlegbar gewesen - einschliesslich der Anhörung von Zeugen, Sachverständigen usw."
Doch der Anwalt Grönings, der sich für den erreichten Freispruch in der
Sache Kuhfuss feiern liess, hatte es der gegnerischen Seite überlassen,
Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Die Staatsanwaltschaft
beschränkte sich jedoch auf eine Berufung gegen das Strafmass, was dazu führte, dass die
Tatsache der Verurteilung wegen Verstosses gegen das Heilpraktikergesetz
festgeschrieben und unangreifbar wurde.
Und in der nächsten Folge:
Ende des Prozesses und Tod in Paris. |